Aufgrund der aktuellen Situation sind viele Menschen verunsichert. Viele machen sich Gedanken über die Bargeldversorgung oder ob sie weiterhin beraten werden können. Ihre Sparkasse ist trotz Einschränkungen weiterhin für Sie da. Informieren Sie sich hier über die aktuelle Entwicklung.
Wie bisher auch in Ihrer Sparkassen-Filiale oder an einem der SB-Geldautomaten. Die deutschen Sparkassen werden auch in der Corona-Krise die kreditwirtschaftliche Infrastruktur, die Bargeldversorgung und die Zahlungsverkehrsinfrastruktur wie gewohnt und ohne Einschränkungen sicherstellen.
Bezahlen Sie mit Ihrer Sparkassen-Card (Debitkarte), Sparkassen-Kreditkarte, Sparkassen-Kreditkarte Basis (Debitkarte) und Ihrem Smartphone ganz einfach kontaktlos. Schnell, bequem und hygienisch. Bei Beträgen bis 25 Euro ohne PIN-Eingabe.*
Nutzen Sie viele praktischen Funktionen Ihrer Sparkassen-App. Banking per Smartphone und Tablet – einfach und sicher.
Die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus treffen viele Unternehmer und Selbstständige hart. Informieren Sie sich über die aktuelle Situation und erfahren Sie, wie Ihre Sparkasse Firmenkunden unterstützt.
Natürlich. Die Sparkassen stellen überall in Deutschland eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Finanzdienstleistungen. Ihre Sparkasse hat die Kontaktmöglichkeiten erweitert und ist für Ihre Fragen und Anliegen weiterhin erreichbar.
Nutzen Sie online das Service-Center Ihrer Internet-Filiale, die Möglichkeiten des Online-Bankings, die Sparkassen-App. Gerne können Sie Ihre Aufträge auch telefonisch erteilen.
*Zur Sicherheit findet vereinzelt auch eine Abfrage der PIN bei Beträgen bis 25 Euro statt.
Die Sparkassen sind sehr gut geschützt. Als besonders einlagenstarke Institute verfügen sie über eine hohe Liquidität und übererfüllen die von der Bankenaufsicht geforderten Eigenkapitalquoten deutlich. Sparkassen und Genossenschaftsbanken sind Beispiele dafür, dass man auch auf dem hart umkämpften deutschen Bankenmarkt stabile Erträge erwirtschaften kann.
Bereits in der Finanzkrise 2009 waren die Sparkassen als Ganzes der große Stabilisator unserer Volkswirtschaft. Das funktioniert, weil die Sparkassen in allen Regionen Deutschlands ein hohes Vertrauen genießen und in wesentlichen Geschäftssegmenten Marktführer sind.
Auf jeden Fall. Die Bargeldversorgung und die Zahlungssysteme sind und bleiben komplett funktionsfähig.
Kontaktlose Kartenzahlungen sind bis 25 Euro ohne PIN-Eingabe am Kassen-Terminal möglich, mobile Zahlungen mit Hilfe der gewählten Entsperrmethode am eigenen Smartphone – also Geräte-Code, Fingerabdruck oder Gesichtserkennung – und damit unter besonders hygienischen Bedingungen machbar.
Wir empfehlen darüber hinaus, für tägliche Zahlungsvorgänge verstärkt das kontaktlose Bezahlen mit der Sparkassen-Card (Debitkarte), mit einer Sparkassen-Kreditkarte oder mittels Smartphone zu nutzen.
Ja. Die Sparkassen haben eine hohe Liquidität und ausreichende Rücklagen sowie entsprechende Eigenkapital-Quoten. Das Kreditrisikomanagement liegt in den einzelnen Häusern. Die Sparkassen haben seit Jahren einen Passivüberhang – also Einlage minus ausgegebene Kredite – von mehr als 100 Milliarden Euro.
Aktuell werden betrügerische E-Mails (Phishing-Mails) im Namen der Sparkassen verbreitet. Unter dem Vorwand der aktuellen Lage an den Finanzmärkten sowie der Corona-Pandemie versuchen die Betrüger, Sie zum Aufruf einer betrügerischen Web-Seite (Phishing-Seite) zu bewegen. Erfahren Sie hier mehr dazu.
Hier finden Sie wichtige Informationen der Deka zu den Themen Marktentwicklung und Anlage.
Kurzarbeitergeld - Informationen für Arbeitnehmer | Mehr erfahren |
Robert Koch-Institut: Fragen und Antworten zu Coronavirus SARS-CoV-2 | Mehr erfahren |
Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht zumutbar sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Vorraussetzung:
Entsprechend dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie müssen Sie aufgrund der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle erlitten haben, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu erfüllen, ohne Ihren oder den angemessenen Lebensunterhalt Ihrer Familie zu gefährden.
Für diese Voraussetzungen müssen Sie Nachweise erbringen, anhand derer wir eine Überprüfung vornehmen können. Wir werden Sie im Nachgang um die entsprechenden Nachweise bitten.
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf das Recht der Aussetzung der Kreditrate nicht für KfW-Förderkredite gilt.
Die Selbstbedienungsbereiche stehen Ihnen in allen Filialen weiterhin uneingeschränkt zur Verfügung.
Ihren persönlichen Berater erreichen Sie – wie bisher – unter der Ihnen bekannten Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Unser TelefonServiceCenter steht Ihnen ebenso zur Verfügung wie unser Online-Banking. Nutzen Sie für den Zahlungsverkehr einfach die S-App und das bargeldlose Bezahlen für den täglichen Bedarf.
Dort wo persönliche Kontakte sinnvoll und notwendig sind, steht Ihnen Ihr Berater gerne auch weiterhin persönlich zur Verfügung. Selbstverständlich beachten wir dabei den gebotenen Abstand und die aktuellen Hygieneempfehlungen.
* Anrufe aus dem deutschen Festnetz kosten jeweils 0,20 Euro. Bei Anrufen aus dem Mobilfunknetzen beträgt der Preis maximal 0,60 Euro pro Anruf.
Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht zumutbar sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite im Zeitraum 1. April 2020 bis 30. Juni 2020 für drei Monate veranlassen. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Durch die ausgesetzten Zahlungen verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Voraussetzung: Entsprechend dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie müssen Sie aufgrund der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle erlitten haben, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu erfüllen, ohne Ihren oder den angemessenen Lebensunterhalt Ihrer Familie zu gefährden. Dafür müssen Sie Nachweise erbringen, anhand derer Ihre Sparkasse eine Überprüfung vornehmen kann. Ihre Sparkasse wird Sie im Nachgang um die entsprechenden Nachweise bitten.
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf die Aussetzung der Kreditrate nicht für KfW-Förderkredite gilt.
Als Sparkassen-Kunde mit Online-Banking können Sie ab sofort die Aussetzung der Raten direkt selbst veranlassen.
Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Online-Banking-Zugang schnell und einfach zu aktivieren. Somit können Sie die Zins- und Tilgungsaussetzungen noch heute direkt online veranlassen.
Wenn Sie kein Online-Banking nutzen möchten, benötigt Ihre Sparkasse einige Informationen. Starten Sie bitte mit Schritt 1.
Laden Sie sich bitte das Formular „Anfrage zur Darlehensaussetzung“ als PDF herunter.
Füllen Sie das heruntergeladene Formular „Anfrage zur Darlehensaussetzung“ bitte aus. Senden Sie es anschließend unterschrieben an folgende E-Mail-Adresse: db@sparkasse-erlangen.de* oder per Post an Ihre Sparkasse Hugenottenplatz 5 91054 Erlangen.
Ihre Sparkasse nimmt Kontakt zu Ihnen auf, sobald Ihre Anfrage eingegangen ist.
* Die Kommunikation per E-Mail erfolgt standardmäßig unverschlüsselt. Dabei ist nicht auszuschließen, dass an der Übertragung unbeteiligte Stellen Inhalte einer E-Mail zur Kenntnis nehmen und die Inhalte verändern oder verfälschen können. Daher empfehlen wir Ihnen, uns aus Ihrer Sicht sensible und schützenswerte Daten per Post zukommen zu lassen.