(Auszug aus der Präambel zur Stiftungssatzung).
Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung, Natur und Umwelt. Der Stiftungszweck umfasst vorrangig die Förderung von Vorhaben und Maßnahmen
Die Stiftung ist mit einem Grundstockvermögen in Höhe von 1.500.000 Euro ausgestattet. Das Grundstockvermögen der Stiftung ist in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten. Stiftungsmittel fallen als (Zins-)Erträge aus dem Stiftungsvermögen an und stehen für Ausschüttungen/Förderungen zur Verfügung.
Organe der Stiftung sind der Vorstand und das Kuratorium.
Das Kuratorium besteht aus sieben Mitgliedern, namentlich aus
Der Vorstand besteht aus zwei Mitarbeitern der Sparkasse Erlangen, die im Wesentlichen die laufenden Geschäfte entsprechend den Richtlinien und Beschlüssen des Kuratoriums führen.
Zur Beantragung von Stiftungsmitteln ist ein Förderantrag erforderlich. Der Antrag ist ausgedruckt und unterschrieben mit Anlagen (insb. dem Nachweis der Steuerbefreiung/Gemeinnützigkeit des Projektträgers) an die
Stiftung Bildung, Natur und Umwelt
der Sparkasse Erlangen
Hugenottenplatz 5
91054 Erlangen
und (im Word-Format) per E-Mail an stiftung@sparkasse-erlangen.de zur weiteren Bearbeitung zu versenden.
Eine zeitnahe Rückmeldung zu den Anträgen ist gewährleistet. Eine Zusage von Fördermitteln kann jedoch erst erteilt werden, nachdem das Stiftungskuratorium darüber entschieden hat.
Die Sitzungen des Kuratoriums finden jährlich im ersten Quartal eines Jahres statt. Anträge, die in dieser Sitzung besprochen werden sollen, reichen Sie bitte bis 30.11. des Vorjahres bei der Stiftung ein. Die Auszahlung von bewilligten Mitteln erfolgt dann im Mai des laufenden Jahres. Wir weisen darauf hin, dass Klassenfahrten nicht von der Stiftung gefördert werden können.
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