Vertragslaufzeit | Keine Mindestlaufzeit |
Betrag | Ab regelmäßig 25 Euro |
Einzahlungsrhythmus | Monatlich, zweimonatlich, quartalsweise, jährlich |
Verfügbarkeit | Grundsätzlich börsentäglich1 |
Flexibilität | Anpassungen oder Aussetzen der Sparrate sowie außerplanmäßige Ein- und Auszahlungen sind börsentäglich möglich |
Für den Kauf von Fonds, Zertifikaten und anderen Anlagen von Deka Investments benötigen Sie ein Depot. Falls Sie noch keines haben, eröffnen Sie Ihr DekaBank Depot direkt online.
1. Einzahlen
Sie wählen aus den Anlagemöglichkeiten einen Fonds aus, der zu Ihnen passt. In diesen zahlen Sie regelmäßig Ihren Wunschbetrag ein. Ihre Sparrate können Sie jederzeit ändern, aussetzen oder durch eine Dynamisierung automatisch jedes Jahr erhöhen.
2. Ansparen
Ihr Geld wird kompetent angelegt. Sie profitieren dabei von der Expertise des Deka-Fondsmanagements und von positiven Effekten, wie dem Durchschnittskosteneffekt und dem Zinseszinseffekt.
3. Auszahlung
Grundsätzlich können Sie Ihr Geld bei Bedarf börsentäglich entnehmen.
Egal ob Einsteiger, sicherheitsbewusst oder nachhaltig ausgerichtet: Finden Sie hier einige Beispiele aus dem Angebot von Deka Investments. Wenn nicht gleich der passende Fonds für Ihre Sparziele dabei ist, nutzen Sie einfach die Fondssuche.
Wenn für Sie das richtige Angebot noch nicht dabei war, stehen Ihnen viele weitere Fonds zur Auswahl. Nutzen Sie einfach die Fondssuche.
Die DekaBank ist das Wertpapierhaus der Sparkassen-Finanzgruppe und Partner Ihrer Sparkasse.
1 Anlagen in Offenen Immobilienfonds unterliegen einer Mindesthaltedauer von 24 Monaten. Die Rückgabe muss unter Einhaltung einer Frist von zwölf Monaten angekündigt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Rücknahme nur zu bestimmten Rücknahmeterminen.
2 Bei Kapital ohne Riester-Förderung sind Teilverfügungen während der Ansparphase gemäß Sonderbedingungen möglich. Bei vorzeitiger Verfügung über riestergefördertes Kapital sind die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen, und die Kapitalgarantie (Garantie der eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase). entfällt. Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Mai 2020
Diese Information kann ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen, die jeweiligen Verkaufsprospekte und die jeweiligen Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
Vertragsbedingungen
Gültig nur bei Neueröffnung eines DekaBank Depots (Depot-Neukunde) inkl. Neuabschluss eines monatlichen Deka-FondsSparplanes in ausgewählte Investmentfonds der DekaBank und ihrer Kooperationspartner sowie Verwahrung im DekaBank Depot.
Ausgenommen von der Prämierung sind Geldmarktfonds, Deka-Vermögenskonzept, vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge-Verträge. Neuabschlüsse, denen eine Auflösung eines Fondssparplanes vorausgegangen ist, werden nicht prämiert. Anlagen in Investmentfonds unterliegen Wertschwankungen. Die Wertschwankungen können sich auch negativ auf die Anlage auswirken.
Die Zahlung der Treueprämie erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Vertrag durchgängig mindestens 18 Monate mit der vereinbarten monatlichen Rate bespart wird, der Sparplan nicht ausgesetzt oder gelöscht wird und keine Verkäufe zulasten des Sparplan-Bestandes vorgenommen wurden. Der Eingang der ersten Sparrate muss unmittelbar nach Depoteröffnung erfolgen.
Ein Kunde kann jeweils nur einen Deka-FondsSparplan mit Treueprämie abschließen.
Mit der Treueprämie erwerben Sie einmalig Fondsanteile in Höhe der monatlichen Sparrate, maximal in Höhe von 50 Euro.
Die zusätzliche Prämie wird mit der Zahlung in voller Höhe versteuert (Möglichkeit zur Erteilung eines Freistellungsauftrages bzw. Beantragung und Vorlage einer Nichtveranlagungsbescheinigung).
Die mit der zusätzlichen Prämie erworbenen Anteile unterliegen grundsätzlich keinen weiteren steuerlichen Besonderheiten. Bei Ertragsgutschriften und Verfügungen kommen die üblichen steuerlichen Regelungen zur Anwendung, wie sie auch für die Anteile aus den regelmäßigen Einzahlungen gelten.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: März 2019.
Die steuerliche Behandlung der Erträge hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kunden ab und kann künftig auch rückwirkenden Änderungen (z. B. durch Gesetzesänderung oder geänderte Auslegung durch die Finanzverwaltung) unterworfen sein.
Das Angebot erhalten Sie nur in den Geschäftsstellen der Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach. Online-Abschlüsse werden nicht prämiert. Das Angebot ist gültig vom 11.03.2019 bis 31.12.2020. Die Sparkasse behält sich eine vorzeitige Beendigung des Angebotes vor (bei Erreichung des vorgesehenen Prämienvolumens).
Die Wesentlichen Anlegerinformationen, die Verkaufsprospekte und die Berichte erhalten Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de